"Wenn du in eine Höhle gehst.... nimm nichts mit, lass nichts zurück, zerstöre nichts und schlag nichts tot."
Höhlenschutz
Eine Höhle ist ein vielfältiges und empfindliches Naturphänomen, das als
wissenschaftliches Archiv, als Lebensraum und nicht zuletzt aus
ästhetischen Gründen unbedingt erhaltenswert ist.
Alle Höhlen sollten generell im Winterhalbjahr zum Schutz der Fledermäuse
nicht betreten werden. Werden Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche
Räume als Winterquartier von Fledermäusen genutzt, ist das Betreten laut
BNatSchG § 39 vom 31.10. bis 31.03. verboten!
Bitte beachten Sie vor einem Höhlenbesuch die Hinweise zum Höhlenschutz unter www.lhk-bw.de
Über 2600 Höhlen im GeoPark Schwäbische Alb
Auf der Schwäbischen Alb gibt es derzeit 2669 registrierte Höhlen und 109 künstliche Hohl- räume. Das berichtete im Januar 2007 Richard Frank, Führer des Höhlenkatasters Schwäbische Alb, in Laichingen. Danach wurde im vergangenen Jahr 17 Objekte neu im Höhlenkataster aufge- nommen.
Einzige registrierte Riesenhöhle ist nach wie vor die Wulfbach- quellhöhle im Kreis Tuttlingen mit über 7000 Metern Gesamt- länge. Außerdem sind im Höhlenkataster 19 Großhöhlen mit einer länge von 500 bis 4999 Metern Länge verzeichnet sowie 207 Höhlen mit Längen von 50 bis 499 Metern.